Scheidung und Familienrecht zwischen Österreich und Italien
Unsere internationale Erfahrung im Familienrecht steht dir zur Verfügung. Wir sind eine österreichische Anwaltskanzlei, die seit 1992 tätig ist, mit engen Verbindungen zu Italien – durch unsere Kooperationsbüros in Rom, Triest, Udine und Görz. Wir bieten zweisprachige Rechtsberatung (Italienisch/Deutsch) an und vertreten sowohl italienische als auch österreichische Mandant:innen in familienrechtlichen Angelegenheiten und Scheidungsverfahren – einschließlich binationaler Ehen und grenzüberschreitender Streitigkeiten. Der Inhaber der Kanzlei, Avv. Dr. Karl Newole, hat italienische Wurzeln, ist zweisprachig (Italienisch/Deutsch) aufgewachsen, hat in Perugia und Bologna studiert und ist als niedergelassener Rechtsanwalt in der Anwaltskammer von Görz eingetragen. Die Richtlinie über das Niederlassungsrecht (Richtlinie 98/5/EG, umgesetzt in Italien durch das Gesetzesdekret vom 2. Februar 2001, Nr. 96) ermöglicht es „europäischen“ Rechtsanwält:innen, ihre anwaltliche Tätigkeit dauerhaft in jedem EU-Mitgliedsstaat unter ihrem ursprünglichen Berufstitel auszuüben. Das garantiert dir kompetente rechtliche Unterstützung – ohne sprachliche oder kulturelle Barrieren.

Direkter Draht

Rechtsanwalt Dr. Karl Newole

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Tätigkeitsbereiche

Wir kümmern uns um alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, insbesondere:

  • Einvernehmliche und streitige Scheidung:Unterstützung sowohl bei einvernehmlichen Scheidungen als auch bei gerichtlichen Verfahren – mit Begleitung in jeder Phase des Prozesses.
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens:Beratung und Vertretung bei der Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte zwischen den Ehepartner:innen, um eine faire und rechtskonforme Lösung nach den Bestimmungen beider Länder zu erreichen.
  • Unterhalt (Alimente):Wahrung deiner Rechte in Bezug auf Ehegatten- und Kindesunterhalt, um sicherzustellen, dass Unterhaltspflichten korrekt festgelegt und eingehalten werden.
  • Obsorge und Kontaktrecht:Unterstützung bei der Erarbeitung von Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen zur gemeinsamen oder alleinigen Obsorge und zur Regelung des Kontaktrechts – stets im besten Interesse der Kinder.

Unsere Herangehensweise

Die Abwicklung internationaler Scheidungen erfordert besondere Aufmerksamkeit, da verschiedene Rechtsordnungen betroffen sind. Eine der ersten Fragen ist, welches nationale Recht zur Anwendung kommt und welches Gericht zuständig ist. Je nach Fall kann das Recht des einen Landes Vorteile gegenüber dem anderen bieten – so ist in Italien eine gesetzliche Trennungsphase erforderlich, bevor eine Scheidung möglich ist, während in Österreich direkt geschieden werden kann.

Dank unserer umfassenden Kenntnisse des italienischen und österreichischen Rechts beraten wir dich hinsichtlich der vorteilhaftesten Strategie für deinen individuellen Fall und begleiten dich bei der Wahl der richtigen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts.

Gleichzeitig wissen wir, dass das Ende einer Ehe eine emotionale und sensible Zeit ist, die oft mit Spannungen und Konflikten verbunden ist. Wir setzen alles daran, diese zu reduzieren und einvernehmliche Lösungen zu fördern, die für alle Beteiligten tragbar sind.Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir deine Rechte mit Entschlossenheit, Professionalität und Diskretion vor Gericht.

Kontaktiere uns gerne für eine Beratung auf Italienisch.

Kunst: Take me away but not today

Kontakt

NEWOLE Rechtsanwaltskanzlei
Zelinkagasse 6/6, 1010 Wien

Telefon: +43-1-5355154
Telefax: +43-1-5355154 13
E-Mail: office@newole.at

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.