Scheidung und Familienrecht zwischen Österreich und Italien
Unsere internationale Erfahrung im Familienrecht steht dir zur Verfügung. Wir sind eine österreichische Anwaltskanzlei, die seit 1992 tätig ist, mit engen Verbindungen zu Italien – durch unsere Kooperationsbüros in Rom, Triest, Udine und Görz. Wir bieten zweisprachige Rechtsberatung (Italienisch/Deutsch) an und vertreten sowohl italienische als auch österreichische Mandant:innen in familienrechtlichen Angelegenheiten und Scheidungsverfahren – einschließlich binationaler Ehen und grenzüberschreitender Streitigkeiten.
Der Inhaber der Kanzlei, Avv. Dr. Karl Newole, hat italienische Wurzeln, ist zweisprachig (Italienisch/Deutsch) aufgewachsen, hat in Perugia und Bologna studiert und ist als niedergelassener Rechtsanwalt in der Anwaltskammer von Görz eingetragen.
Die Richtlinie über das Niederlassungsrecht (Richtlinie 98/5/EG, umgesetzt in Italien durch das Gesetzesdekret vom 2. Februar 2001, Nr. 96) ermöglicht es „europäischen“ Rechtsanwält:innen, ihre anwaltliche Tätigkeit dauerhaft in jedem EU-Mitgliedsstaat unter ihrem ursprünglichen Berufstitel auszuüben.
Das garantiert dir kompetente rechtliche Unterstützung – ohne sprachliche oder kulturelle Barrieren.
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