Wettbewerbsrecht

Unerlaubtes Verhalten zwischen Wirtschaftstreibenden, Schutz vor illegaler Konkurrenz, Unterlassungs-, Beseitigungsansprüche, die daran knüpfen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Ärzte-, Beihilfen- und Vergaberecht gehören in zunehmendem Maße zu unserem Beratungsfeld. Nicht zu vernachlässigen ist dabei der Aspekt, dass auch die öffentliche Hand (zB als Auftraggeber oder als Sozialversicherungsträger bei der Kassenvertragsvergabe, ein Bundesland bei der Vergabe von Förderungen) dem UWG-Regime unterliegen. Dies, obwohl sie selbst nicht „Mitbewerber“ sein mögen. Auch die Förderung fremden Wettbewerbs – etwa die Bevorzugung eines Bewerbers um einen Auftrag gegenüber einem anderen Bewerber – kann einen rechtswidrigen Eingriff in den lauteren Wettbewerb zwischen konkurrierenden Unternehmen begründen.
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