Ehe- und Familienrecht
Wir haben ausgedehnte Erfahrung in diesem Gebiet. Beraten und vertreten in Unterhalts- und Ehescheidungssachen, in der Ausarbeitung von Ehepakten ebenso wie in der rechtlichen Regelung von Lebensgemeinschaften. Es gibt wenig Rechtskonstellationen, in denen oft so erbittert gestritten wird, wie in Scheidungsfällen. Nähe und Intimität, Verletzungen und oft auch Erniedrigungen verursachen starkes Konfliktpotenzial. Wir sehen unsere Aufgabe auch darin, bestehende Konflikte insgesamt zu entschärfen und zu einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu kommen. „Wer die Gegenwart mit der Vergangenheit streiten lässt, wird die Zukunft verlieren“, wusste schon Marc Aurel.

Direkter Draht

Aktuelles zum Thema

Mai
2023
Trennungsvereinbarung & Antrag auf getrennte Wohnungnahme

Zwistigkeiten während aufrechter Ehe, insbesondere, wenn die Zeichen bereits auf Scheidung gesetzt sind, führen nicht selten dazu, dass ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht. Aber Achtung: Dies stellt grundsätzlich eine schwere Eheverfehlung dar und kann in einer Scheidung aus Verschulden mit bösen Konsequenzen enden. Vor einem solchen Schritt konsultieren Sie daher einen Rechtsanwalt oder sorgen Sie für das – aus Beweisgründen: schriftliche – Einverständnis des Ehepartners. Denkbar ist auch ein Antrag auf getrennte Wohnungnahme (§ 92 ABGB) bei Gericht.

Apr.
2023
Verjährung von Unterhaltsforderungen

Unterhaltsforderungen aus einem gerichtlichen Scheidungsvergleich verjähren binnen drei Jahren. Dies gilt auch für eine rückwirkend geltend gemachte Erhöhung desselben aufgrund einer Wertsicherungsklausel (Indexierung) und den daraus resultierenden Verzugszinsen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist erlischt nämlich das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche. Gegen ungerechtfertigte Forderungen muss rechtzeitig gerichtlich vorgegangen werden. Irrtümlich dennoch Gezahltes kann allerdings im Nachhinein nicht zurückgefordert werden, da es sich dabei um sogenannte „Naturalobligationen“  (§ 1432 ABGB) handelt.

Mrz.
2023
Kontaktrecht

Jeder Elternteil hat das Recht auf persönliche Kontakte zu seinem Kind. Dieser Anspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Es sind dabei die jeweiligen Tage, Wochenenden und Ferienmonate konkret anzugeben, was auch die genaue Uhrzeit der Abholung und des Zurückbringens einschließt.

Als Faustregel wird dabei von der Rechtsprechung angenommen, dass je jünger ein Kind ist, umso eher ein häufigeres, aber bloß tageweises Kontaktrecht angebracht ist. Bei älteren Kindern erscheint eine seltenere, aber längere Betreuungszeit, die auch Übernachtungen miteinschließt, ratsam. Nach Möglichkeit hat die Betreuung sowohl die Ferienzeit als auch den schulischen Alltag zu umfassen. Letztlich entscheidet immer die Einzelfallkonstellation, dennoch sind „Standardregelungen“ nicht selten, wonach der Kontaktberechtigte an circa 80 Tagen im Jahr das Kind bei sich hat.

Mai
2013
Scheidungsverfahren

In einem Scheidungsverfahren ist uns das „Knacken“ einer Privatstiftung eines betuchten Ehemannes gelungen. Das ohne Zustimmung der Ehegattin in die Privatstiftung Eingebrachte unterliegt der Aufteilungsmasse. Positiver Effekt für die Ehefrau: Sie kann sich nun über einen reichen Geldsegen freuen.

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