Zwistigkeiten während aufrechter Ehe, insbesondere, wenn die Zeichen bereits auf Scheidung gesetzt sind, führen nicht selten dazu, dass ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht. Aber Achtung: Dies stellt grundsätzlich eine schwere Eheverfehlung dar und kann in einer Scheidung aus Verschulden mit bösen Konsequenzen enden. Vor einem solchen Schritt konsultieren Sie daher einen Rechtsanwalt oder sorgen Sie für das – aus Beweisgründen: schriftliche – Einverständnis des Ehepartners. Denkbar ist auch ein Antrag auf getrennte Wohnungnahme (§ 92 ABGB) bei Gericht.
Ehe- und Familienrecht
Wir haben ausgedehnte Erfahrung in diesem Gebiet. Beraten und vertreten in Unterhalts- und Ehescheidungssachen, in der Ausarbeitung von Ehepakten ebenso wie in der rechtlichen Regelung von Lebensgemeinschaften. Es gibt wenig Rechtskonstellationen, in denen oft so erbittert gestritten wird, wie in Scheidungsfällen. Nähe und Intimität, Verletzungen und oft auch Erniedrigungen verursachen starkes Konfliktpotenzial. Wir sehen unsere Aufgabe auch darin, bestehende Konflikte insgesamt zu entschärfen und zu einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu kommen.
„Wer die Gegenwart mit der Vergangenheit streiten lässt, wird die Zukunft verlieren“, wusste schon Marc Aurel.