Ärzterecht

Wir betreuen als unser österreichweites und anerkanntes Spezialgebiet Ärzte, die sich – oft gegen erheblichen Widerstand von Sozialversicherungsträgern und Ärztekammern – um freie Kassenplanstellen bewerben. In diesem Zusammenhang konnten wir auch Grundsatzurteile des OGH erwirken (zB das Verbot, bei der Vergabe von Kassenplanstellen Nachkommen von Kassenplanstelleninhabern zu bevorzugen) und die Modalitäten der Kassenvertragsvergabe – zumindest einigermaßen – in Richtung mehr Fairness verändern. Arzthaftungsrecht, Ordinationskäufe und -verkäufe und die Vertretung in Kassenabrechnungsfällen gehören ebenfalls zu unserem Spezialprofil.
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