Aktuelle Themen aus unserer Kanzleiarbeit.
Unser aktuelles Immobilienprojekt in Venedig hat seine Tücken. Als (zweisprachiger) Rechtsanwalt betreue ich öfter Österreicher, die in Italien Immobilien kaufen. Diesmal bereitet vor allem das Abwassersystem im Kaufobjekt Probleme. Wussten Sie, dass es in Venedig kaum Abwasserrohre und -leitungen gibt? Viele Häuser sind mit Klärgruben ausgestattet, touristische Einrichtungen müssen auch spezielle Filter aufweisen. Ein großer Teil des Abwassers landet aber in den Kanälen. Die Gezeiten spülen es dann zweimal täglich ins offene Meer und tauschen es mit frischem Meerwasser aus. Das Hochwasserschutzsystem „Mose“ greift neuerdings in diesen Vorgang ein, sodass manchmal kleinere „künstliche Überschwemmungen“ erzeugt werden müssen. So ist es eben: Keine Wirkung ohne Folgewirkungen.
Über den österreichischen Menschen wurde schon viel geschrieben. Etwa von William M. Johnston in seinem Buch „Der österreichische Mensch: Kulturgeschichte der Eigenart Österreichs“. Dort wird die Frage behandelt: „Was war und ist österreichisch?“ Oder in Friedrich Heers Opus Magnum „Der Kampf um die österreichische Identität“, in dem der Verfasser „die österreichische Idee auf den Prüfstand der Geschichte stellt“.
Im folgenden Beitrag wird die dazu im Vergleich profane Frage behandelt, wie es um den österreichischen Menschen im Schadenersatzrecht bestellt ist, genauer, dem Teilbereich des Schmerzengeldes. Zum Beitrag.
Wir vertreten in einem brisanten Fall. Es geht um Fragen der Wiedergutmachung gegen Opfer des Faschismus in Österreich – und deren Nachkommen. Zum Beitrag
Unterlassene Anzeigepflichten bei einem Unternehmenskauf können richtig ins Geld gehen. Zum Beitrag.
Kennen Sie das: Sie müssen sich mit einem störenden und rechtswidrigen Zustand herumschlagen, obwohl es eigentlich Aufgabe der Behörden wäre, Abhilfe zu schaffen und sauber zu arbeiten?
Auch durch staatliches Handeln oder Unterlassen kann ein Schaden entstehen, für den ein Ersatz eingefordert werden kann. Dies betrifft etwa Rechtsvertretungskosten. Zum Beitrag.
Mehrere Faktoren legen fest, ob Skipistenhalter zur Haftung herangezogen werden können. Zu unserem Beitrag beim Standard
Wir haben uns in diesem Beitrag mit Verjährungsfragen rund um Arzthaftungsfälle befasst.
Verletzte Pflichten bei Kauf und Verkauf können zu Ansprüchen auf Schadenersatz führen. Zu unserem Beitrag im Standard
Es freut uns, die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien (muk.ac.at), die einen wesentlichen Anteil am Weltruf Wiens als eines der großen Kultur- und Musikzentren der Welt hat, zu unseren Mandanten zählen zu dürfen. Das Betreuungsfeld ist weit und reicht schwerpunktmäßig von D wie Datenschutz bis U wie Urheberrecht.
Mehr als zwei Jahre sind seit der Terrornacht in Wien vergangen. Zwar wurde ein Hilfefonds für die Opfer eingerichtet, doch der Umgang mit Opfern und Angehörigen war auch beschämend. Zum Beitrag.
Ein Fonds mit 2,2 Millionen Euro für Hilfszahlungen an Hinterbliebene und Opfer des Terroranschlags vom November wird eingerichtet. Das Gesetz wird evaluiert. Zum Beitrag.
Opferanwälte verweisen darauf, dass selbst das Innenministerium Fehler erkannte. Die Verhandlung wurde vertagt. Zum Beitrag.
Die erste Amtshaftungsklage in Folge des Wien-Terrors wird nächste Woche gerichtlich abgehandelt. Das Sozialministerium prüft immer noch Entschädigungs-Optionen. Zum Beitrag.
Der Zivilprozess um die von einer Hinterbliebenen eines Terror-Opfers eingebrachte Amtshaftungsklage wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Indessen kam heraus, dass ein Strafverfahren gegen zwei Beamte des Verfassungsschutzes anhängig ist. Dabei wird der (Anfangs-)Verdacht des Amtsmissbrauchs geprüft. Zum Beitrag.
Die Mutter der 24-jährigen deutschen Kunststudentin, die bei dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt getötet wurde, klagt die Republik Österreich auf Schmerzengeld. Am 17. Mai wird in Wien verhandelt. Zum Beitrag.
Aber auch eine außergerichtliche Einigung sei nach wie vor möglich. Bisher erhielten 40 Opfer Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz. Zum Beitrag.
Eine Sammelklage mehrerer Opfer bzw. Hinterbliebener ist in Vorbereitung. Die Mutter eines Todesopfers hat bereits eine Amtshaftungsklage gegen die Republik eingebracht. Streitwert: 125.000 Euro. Zum Beitrag.
Triest erlebt einen wahren „Kaufrausch“ österreichischer Immobilieninvestoren. Und wir, mit unseren Triestiner Partnern, sind mittendrin. Die Stadt am Meer mit ihrem besonderen Mix aus altösterreichischer Nostalgie, Italianitá und istrianischem Hinterland lässt nur wenige kalt. Ein Paradies nur wenige Autostunden von Wien entfernt.
Darunter sind Verletzte, Hinterbliebene von Getöteten, schockgeschädigte Angehörige bei Schwerverletzten und traumatisierte Tatzeugen. Bisher wurden zwei Entschädigungsanträge eingebracht. Zum Beitrag.
Der 2. November 2020 hat uns allen gezeigt, dass auch Wien vor brutalen Terroranschlägen nicht gefeit ist. Wir vertreten ein Dutzend Opfer, Verletzte und Angehörige von Getöteten, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach dem Verbrechensopfergesetz. Auch eine Amtshaftung steht im Raum, zeigen sich doch starke Indizien eines Staatsversagens im Vorfeld des Anschlags. Der Zwischenbericht der eingesetzten Untersuchungskommission dokumentiert desaströse Fehler im Bereich der Sicherheitsverwaltung https://www.bmi.gv.at/Downloads/Zwischenbericht.pdf.
Wiener Bürgerinitiative fordert Einrichtung eines Fonds, um materielle Schäden des Terroranschlags abzugelten. Zum Beitrag.
Nach dem Anschlag in Wien will Karl Newole auch eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen. Die Tat hätte verhindert werden können. Zum Beitrag.
Amtsmissbrauch, Amtshaftungsklage, Disziplinarverfahren: Die Liste an denkbaren Konsequenzen ist lang, eine Amtshaftungsklage könnte tatsächlich Erfolg haben. Zum Beitrag.
Gedanken über die rechtlichen Flurschäden der Corona-Krise und künftige Maßnahmen
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Die „Libelle“ fliegt! https://www.mqw.at/ihr-besuch/mq-libelle. Wir freuen uns, dass wir als Vertreter im Bauverfahren dazu beitragen konnten.
Die Glaubwürdigkeit ist gerade in Krisenzeiten ein sehr hohes Gut. Eine Zwischenlektion für die nächste Pandemie in fünf Punkten. Zum Beitrag.
Die Pandemie setzt auch Universitäten zu. Wir konnten eine renommierte Wiener Universität bei der Bewältigung von Mietrechtsfragen unterstützen. Gerade das Mietrecht bietet ein weites Feld an brisanten Fragen, insbesondere wer die Last bei direkten oder indirekten Einschränkungen der Benutzbarkeit von Mietobjekten zu tragen hat. Wer hätte je gedacht, dass die „Seuchenregeln“ unseres aus dem Jahr 1811 stammenden ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) so an Aktualität gewinnen?
„START! JETZT!“ will Menschen, die etwas Neues starten wollen, mit prominenten Mentoren zusammenbringen. Zum Beitrag.
Die Intention des Bundeskanzlers, zu einer durchsetzungsstarken Regierung zu kommen, verdient einen ernsthaften Nachdenkprozess. Klar ist: Die Regierenden wollen mehr Macht. Aber wollen das auch die Regierten? Zum Beitrag.
Unsere Vertretungstätigkeit im Zusammenhang mit der Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht von Fliegerärzten hat nun zu durchwegs positiver Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes geführt. Zudem ermittelt die Kriminalpolizei gegen die Juristen der Austro Control (www.austrocontrol.at) wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs.
Leseempfehlung: http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4728532/Flugaerzte-mussen-nicht-alles-sagen
Odvjetnica (=kroatische Bezeichnung für Rechtsanwältin) Mag. Tanja Cukon und Rechtsanwalt Dr. Karl Newole leiten einen Workshop in Zagreb zu den Themen Entsendung, Gesellschaftsgründungen und Business in Austria: http://hrvastski-izvoznici.hr/vijesti/poziv-na-predavanje-upucivanje-radnika-na-rad-u-drugu-drzavu-clanicu-eu
Dr. Karl Newole ist am 12. Juni 2015 Vortragender im Gesundheitsministerium zum Thema „EU-Recht und Kassenvertragsvergabe“: http://www.medizinrecht-europa.eu/veranstaltungen/
Im Februar 2015 halten Dr. Karl Newole und Mag. Tanja Cukon jeweils Vorträge an der kroatischen Botschaft in Wien und der Internationalen Handelskammer in Zagreb. Themen: Effiziente und kostengünstige Firmengründungen in Österreich. Entsendung von kroatischen Arbeitnehmern nach Österreich.
Im Februar waren wir Vortragende in einer interessanten Veranstaltung. Die kroatische Botschaft in Wien lud zu einem Investorentalk rund um Fragen der Entsendung von Dienstnehmern und Firmengründungen in Österreich. Selbst kroatische Zeitungen berichteten darüber:
http://www.vecernji.hr/gospodarstvo/hrvatski-izvoznici-u-becu-upoznati-s-austrijskim-zakonima-i-praksom-990666
Kroatien ist seit 1.7.2013 der 28. Mitgliedstaat der EU. Seit Dezember 2014 erbringt Odvjetnica (=kroatische Bezeichnung für Rechtsanwältin) Mag. Dipl. iur. Tanja Cukon, in enger Kooperation mit uns, die anwaltliche Dienstleistungen in Österreich und in Kroatien. Unsere kroatische Kollegin ist auf die Rechtsberatung von Wirtschaftsunternehmen spezialisiert, die grenzüberschreitend in Kroatien und Österreich tätig sind. Sie hat sowohl in Zagreb als auch in Wien Jura studiert und war jahrelang in einer führenden Anwaltsgrosskanzlei mit CEE-Schwerpunkt tätig. Details finden Sie hier: www.croatia-law-austria.eu
Mit ihrer Expertise, ihrem Kanzleisitz in Pula, Istrien und ihrem engmaschigen Betreuungsnetz in ganz Kroatien begleitet sie einerseits österreichische Mandanten in den jüngsten EU-Mitgliedstaat. Andererseits ist sie eine vom ersten Tag an gefragte Anlaufstelle für kroatische Unternehmen und Privatpersonen, die rechtliche Unterstützung in Österreich suchen.
Dobri dosli Hrvatska!
Ein bedeutender Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bauvertragsrecht und allem was damit zusammenhängt. Für mehrere größere Bauunternehmen, Gruppen von Architekten und Baumeistern sowie die Bauabteilung eines führenden österreichischen Lebensmittelkonzerns halten wir auch regelmäßig in-house-Seminare ab. Dabei werden in Modulsystemen ein Basiswissen aus dem Bauvertragsrecht und die häufigsten praxisbezogenen Rechtsprobleme am Bau behandelt. Am Ende dieser Seminare verfügen die Teilnehmer über ein fachspezifisches Grundwissen und über ein Problembewusstsein, das zu Prozessoptimierungen und Kostenersparnissen führt.
Falls auch Sie auch an derartigen in-house-Seminaren inter
Seit einigen Monaten vertreten wir eine Reihe von Fliegerärzte, denen seitens der Aufsichtsbehörde Austro Control GmbH (ACG) die Berechtigung für ihre flugmedizinische Sachverständigentätigkeit entzogen werden soll. Schwerpunktmäßig geht es dabei um Fragen des Datenschutzes, insbesondere welche medizinischen Daten über Piloten an die ACG ausgefolgt werden dürfen/sollen.
Auch im Burgtheater geht’s derzeit rund:
http://www.news.at/a/burgtheater-bachler-schnenkung-belastet
Nationalpopulismus und Überbürokratisierung bedrohen das Projekt EU. Zum Beitrag.
Wir sind Österreichs führende Anwaltskanzlei im ärztlichen Vertragspartnerrecht und rund um alle Fragen der Erlangung und „Weitergabe“ von Kassenplanstellen. Maßgebliche OGH-Entscheidungen der letzten zehn Jahre wurden von uns bewirkt. Derzeit vertreten wir in einem Prozess gegen einen Sozialversicherungsträger einen Arzt, der zu Unrecht aus einem Vergabeverfahren um eine freie Kassenplanstelle ausgeschieden wurde. Es geht um hohe Schadenersatzzahlungen: Den entgangenen Gewinn für das gesamte verbleibende Berufsleben.
In einem Scheidungsverfahren ist uns das „Knacken“ einer Privatstiftung eines betuchten Ehemannes gelungen. Das ohne Zustimmung der Ehegattin in die Privatstiftung Eingebrachte unterliegt der Aufteilungsmasse. Positiver Effekt für die Ehefrau: Sie kann sich nun über einen reichen Geldsegen freuen.
Anfang des Jahres 2013 fand in Wien eine umstrittene Volksbefragung zu mehreren Themen statt. EU-Bürger waren von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine von uns eingebrachte Beschwerde vor dem VfGH soll nun klären, ob das rechtens war. Die Entscheidung des VfGH könnte auch wesentliche Rückwirkungen auf die generelle Ausgestaltung des Wahlrecht von EU-Bürgern in Wien haben; derzeit sind sie vom Wahlrecht auf Gemeindeebene ausgeschlossen.
Nach der Partei Neos brachte auch die Liste „Wir im Ersten“ eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die Wiener Volksbefragung ein. Sie will sogar, dass Politiker die Kosten zurückzahlen müssen. Zum Beitrag.
Wir freuen uns, die Rechtsvertretung und laufende Beratung der erfolgreichen und europaweit tätigen Hauser GmbH, eine der Weltmarktführerinnen in der Kühlgeräteherstellung, bekanntzugeben. So cool, so beautiful: www.hauser.com.
Die Errichtung von Tiefgaragen ist zur Lösung von Parkplatzproblemen oft zielführend. Für die Umgebung derartiger Projekte ergibt sich aber während der meist mehrere Jahre dauernden Bauzeiten eine schwierige Situation. Die Staub- und Lärmbelästigung ist erheblich. Für Geschäftsleute kommt es durch Umsatzeinbußen nicht selten zur Existenzbedrohung. Wir sind derzeit in Musterprozessen tätig, um Ausgleichsansprüche für Betroffene durchzusetzen.