Scheidungsverfahren

In einem Scheidungsverfahren ist uns das „Knacken“ einer Privatstiftung eines betuchten Ehemannes gelungen. Das ohne Zustimmung der Ehegattin in die Privatstiftung Eingebrachte unterliegt der Aufteilungsmasse. Positiver Effekt für die Ehefrau: Sie kann sich nun über einen reichen Geldsegen freuen.