In einem Scheidungsverfahren ist uns das „Knacken“ einer Privatstiftung eines betuchten Ehemannes gelungen. Das ohne Zustimmung der Ehegattin in die Privatstiftung Eingebrachte unterliegt der Aufteilungsmasse. Positiver Effekt für die Ehefrau: Sie kann sich nun über einen reichen Geldsegen freuen.