Zur Deckelung von Wahlarzthonoraren, wie sie derzeit diskutiert wird

Zur Deckelung von Wahlarzthonoraren, wie sie derzeit diskutiert wird: „Rechtsanwalt Karl Newole erklärt die Umsetzbarkeit aus rechtlicher Sicht: ‚Solange sich das Gesetz im Rahmen der Verfassung befindet, kann man das sicher machen – aber Markteingriffe sind immer sehr grundrechtssensibel, weil man da Bewegungsspielraum zur freien Preisgestaltung wegnimmt‘. Auf lange Sicht hält Newole eine Deckelung allerdings nicht für sinnvoll. Diese könnte den Markt so verzerren, dass die Leistung früher oder später nicht mehr angeboten wird – damit sei auch niemandem geholfen.“ Details hier.