Zwistigkeiten während aufrechter Ehe, insbesondere, wenn die Zeichen bereits auf Scheidung gesetzt sind, führen nicht selten dazu, dass ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht. Aber Achtung: Dies stellt grundsätzlich eine schwere Eheverfehlung dar und kann in einer Scheidung aus Verschulden mit bösen Konsequenzen enden. Vor einem solchen Schritt konsultieren Sie daher einen Rechtsanwalt oder sorgen Sie für das – aus Beweisgründen: schriftliche – Einverständnis des Ehepartners. Denkbar ist auch ein Antrag auf getrennte Wohnungnahme (§ 92 ABGB) bei Gericht.