Der 2. November 2020 hat uns allen gezeigt, dass auch Wien vor brutalen Terroranschlägen nicht gefeit ist. Wir vertreten ein Dutzend Opfer, Verletzte und Angehörige von Getöteten, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach dem Verbrechensopfergesetz. Auch eine Amtshaftung steht im Raum, zeigen sich doch starke Indizien eines Staatsversagens im Vorfeld des Anschlags. Der Zwischenbericht der eingesetzten Untersuchungskommission dokumentiert desaströse Fehler im Bereich der Sicherheitsverwaltung https://www.bmi.gv.at/Downloads/Zwischenbericht.pdf.