Stadt schickt CAT im Kreis

Das Projekt CAT Contemporary Art Tower im Arenbergpark des dritten Wiener Gemeindebezirks ist ins Stocken geraten. Zur Vorgeschichte: Das MAK (Museum für angewandte Kunst) hat den aus dem zweiten Weltkrieg und unter Denkmalschutz stehenden Flakturm angemietet und dort die Möglichkeit einer künstlerischen Nutzung eingeräumt erhalten. Um diesem Zweck ausreichend nachkommen zu können, ist für die Erschließung des Gebäudes von außen die Errichtung eines Medien- und Versorgungsturms notwendig.

Die Umsetzung der vom Planungsbüro EMBACHER/WIEN dazu erarbeiteten Studie und Baueinreichung droht nun jedoch aus einem skurrilen rechtlichen Grund zu scheitern: Die Fläche, auf dem der mächtige Betonklotz im Arenbergpark steht, ist nämlich im Flächenwidmungsplan als Erholungsgebiet/Parkanlage für öffentliche Zwecke ausgewiesen. Eine zusätzliche Erschließung in Form des Medien- und Versorgungsturms sei daher nicht möglich und eine Umwidmung erforderlich.

Die Bezirksvertretung Wien-Landstraße will dem Projekt zudem erst dann zustimmen, wenn es darüber eine positive Bürgerbefragung und den Nachweis einer Ausfinanzierung gibt.

Um diese Pattsituation zu durchleuchten, wurden wir nun mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Dieses kommt unter anderem zu dem Schluss, dass es aus rechtlicher Sicht zur Änderung eines Flächenwidmungsplans keiner Finanzierungszusage für allenfalls nach der Umwidmung geplante bauliche Maßnahmen bedarf. Zudem ist rechtlich nicht argumentierbar, dass für den dritten Bezirk gelten soll, was etwa für den Springer-Park in Wien-Meidling nicht erforderlich war. Dort hatte die SPÖ der FPÖ, völlig zu Recht, vorgehalten, dass für die Erstellung eines Flächenwidmungsplanes und „behördliche Angelegenheiten“ laut Wiener Stadtverfassung für eine Bürgerbefragung rechtlich kein Raum und diese unzulässig sei. Das kann nun im Arenbergpark nicht anders sein.