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Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Italien an?
Beim Kauf einer Immobilie in Italien fallen je nach Art des Kaufs (von privat oder von einem Unternehmen) unterschiedliche Steuern an. Zusätzlich gibt es Kosten für den Notar und gegebenenfalls für den Immobilienmakler. Ratsam ist auch eine eigene unabhängige rechtliche Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl.
Was ist ein Vorvertrag („Contratto preliminario“, in der Praxis auch kurz: „Compromesso“) beim Immobilienkauf in Italien?
Der Vorvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, mit der sich beide Seiten zum späteren Abschluss des endgültigen Kaufvertrags verpflichten. Es ist üblich, einen Vorvertrag abzuschließen, der bereits wichtige Aspekte fixiert.
Welche Steuern fallen beim Vorvertrag an?
Registersteuer (Pauschalbetrag)
- 200 € (fester Betrag)
Registersteuer auf Anzahlungen
- 0,50 % auf die „Caparre confirmatorie“[1]
- 3 % auf Vorauszahlungen auf den Kaufpreis, wenn diese nicht mehrwertsteuerpflichtig sind
Diese Beträge werden beim Abschluss des endgültigen Kaufvertrags angerechnet.
Sind die Vorauszahlungen mehrwertsteuerpflichtig, entfällt die Registersteuer von 3 %.
Stempelsteuer
- 16 € je 4 Seiten bzw. je 100 Textzeilen des Vertrags
Welche Steuern fallen beim endgültigen notariellen Kaufvertrag („Rogito notarile“ oder kurz: „Rogito“) an?
Das hängt davon ab, ob die Immobilie von einer Privatperson oder von einem Unternehmen gekauft wird.
Welche Steuern zahlt man beim Kauf von einer Privatperson?
- Registersteuer
- 2 % beim Kauf als Erstwohnsitz
- 9 % beim Kauf als Zweitwohnsitz
In der Regel wird die Steuer nicht vom Kaufpreis, sondern nach dem sogenannten Preis-Wert-System berechnet, sofern keine Luxusimmobilie vorliegt.
Weitere Steuern:
- Hypothekensteuer: 50 €
- Katastersteuer: 50 €
[1] Eine caparra confirmatoria ist ein Bestätigungs-Angeld im italienischen Vertragsrecht, eine Art Anzahlung, die die Ernsthaftigkeit eines Vertrags, insbesondere beim Immobilienkauf, sichert: Wer sie zahlt, verliert sie bei Rücktritt; wer sie annimmt und zurücktritt, muss das Doppelte zurückzahlen, was als vorab vereinbarte Vertragsstrafe dient. Sie wird oft beim Abschluss des Vorvertrags geleistet und dient als Sicherheit und vorzeitige Schadensregulierung, wenn eine Partei den endgültigen Vertrag nicht abschließt.
Was ist das Preis-Wert-System beim Immobilienkauf in Italien?
Das Preis-Wert-System ist ein gesetzliches Verfahren zur Berechnung der Steuer unter Einbeziehung des Katasterwerts der Immobilie und nicht auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises.
Der Katasterwert ergibt sich aus:
- Katasterertrag
- zuzüglich 5 %
- multipliziert mit dem Faktor 120
Beispiel:
Kaufpreis: € 200.000,00
Katasterertrag: € 900,00
Berechnung:
- 900 × 1,05 × 120 = € 113.400,00
Registersteuer (9 %):
- € 10.206,00
Ohne Preis-Wert-System:
- € 18.000,00
Welche Steuern fallen beim Kauf von einem Unternehmen an?
Beim Kauf von einem Unternehmen ist der Erwerb mehrwertsteuerpflichtig.
- Mehrwertsteuer: 4 % / 10 % / 22 %
(vom vereinbarten Kaufpreis)
Weitere Abgaben:
- Registersteuer: € 200,00
- Hypothekensteuer: € 200,00
- Katastersteuer: € 200,00
Stempelsteuer
- Kaufvertrag: steuerfrei
- Beilagen (z. B. Grundrisse, Vollmachten):
- € 16,00 je 4 Seiten / 100 Zeilen
Zusätzliche Gebühren:
- Hypothekenabgabe: € 35,00
- Sonderkatastergebühren: € 55,00
Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf in Italien?
Für Notare gibt es keine festen Tarife mehr.
- Den Notar ersucht man üblicherweise um einen Kostenvoranschlag, der alle Steuern und Gebühren enthält.
- Das Honorar ist grundsätzlich frei verhandelbar.
- Bei Bedarf können mehrere Notare angefragt werden.
Zusätzlich fallen an:
- Beitrag zur Nationalen Notarkasse
- Beitrag zum Notararchiv
- zusammen einige hundert Euro
- zzgl. 22 % Mehrwertsteuer
Wie hoch ist die Maklerprovision in Italien?
Die Maklerprovision ist frei vereinbar.
Üblich sind:
- früher: 3 % Verkäufer / 3 % Käufer
- heute häufig: 2 % Verkäufer / 4 % Käufer
Jeweils zzgl. 22 % Mehrwertsteuer.
Was ist das Preis-Wert-System beim Immobilienkauf in Italien?
Das Preis-Wert-System ist ein gesetzliches Verfahren zur Berechnung der Steuer unter Einbeziehung des Katasterwerts der Immobilie und nicht auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises.
Der Katasterwert ergibt sich aus:
- Katasterertrag
- zuzüglich 5 %
- multipliziert mit dem Faktor 120
Beispiel:
Kaufpreis: € 200.000,00
Katasterertrag: € 900,00
Berechnung:
- 900 × 1,05 × 120 = € 113.400,00
Registersteuer (9 %):
- € 10.206,00
Ohne Preis-Wert-System:
- € 18.000,00
Welche Steuern fallen beim Kauf von einem Unternehmen an?
Beim Kauf von einem Unternehmen ist der Erwerb mehrwertsteuerpflichtig.
- Mehrwertsteuer: 4 % / 10 % / 22 %
(vom vereinbarten Kaufpreis)
Weitere Abgaben:
- Registersteuer: € 200,00
- Hypothekensteuer: € 200,00
- Katastersteuer: € 200,00
Stempelsteuer
- Kaufvertrag: steuerfrei
- Beilagen (z. B. Grundrisse, Vollmachten):
- € 16,00 je 4 Seiten / 100 Zeilen
Zusätzliche Gebühren:
- Hypothekenabgabe: € 35,00
- Sonderkatastergebühren: € 55,00
Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf in Italien?
Für Notare gibt es keine festen Tarife mehr.
- Den Notar ersucht man üblicherweise um einen Kostenvoranschlag, der alle Steuern und Gebühren enthält.
- Das Honorar ist grundsätzlich frei verhandelbar.
- Bei Bedarf können mehrere Notare angefragt werden.
Zusätzlich fallen an:
- Beitrag zur Nationalen Notarkasse
- Beitrag zum Notararchiv
- zusammen einige hundert Euro
- zzgl. 22 % Mehrwertsteuer
Wie hoch ist die Maklerprovision in Italien?
Die Maklerprovision ist frei vereinbar.
Üblich sind:
- früher: 3 % Verkäufer / 3 % Käufer
- heute häufig: 2 % Verkäufer / 4 % Käufer
Jeweils zzgl. 22 % Mehrwertsteuer.