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Urteil gegen den Uni-Rat

05.06.2008 | 18:26 |  (Die Presse)

Jetzt amtlich: Akademie-Kandidatin übergangen.

WIEN (ewi). Im März 2007 übermittelte der Senat der Akademie der bildenden Künste dem Uni-Rat drei Kandidaten für den Rektor, wobei man eine Reihung vermied, aber die Abstimmung veröffentlichte: Für die Kuratorin und Publizistin Clémentine Deliss stimmten 17 Senatsmitglieder, für den amtierenden Rektor Stephan Schmidt-Wulffen 11, für den Architekten August Scharnitz 10. Der Uni-Rat entschied sich am 29. März für Schmidt-Wulffen. Das Wissenschaftsministerium ersuchte aufgrund einer Aufsichtsbeschwerde den Uni-Rat „von weiteren Schritten bei der Rektorsbestellung bis zur aufsichtsbehördlichen Klärung abzusehen“. Schmidt-Wulffen trat am 1. Oktober 2007 sein Amt an, aber erst jetzt, am 29. Mai, entschied die Gleichbehandlungskommission des Bundes: „Dr. Deliss wurde [...] auf Grund des Geschlechtes diskriminiert.“

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass Deliss vom Senat als eindeutig höher qualifiziert wurde, dass der Rat sie nicht noch einmal angehört und seine Auswahlkriterien kurzfristig verändert habe. Zum Schluss: „Auf die schadenersatzrechtliche Regelung des § 17 Bundesgleichbehandlungsgesetz wird verwiesen.“


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