Tätigkeitsschwerpunkte

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Arbeitsrecht
Unternehmen sind unausweichlich mit Fragen des Arbeitsrechts befasst. Unsere Hauptbetreuungsfelder: Dienstverträge, vom schlichten Dienstzettel bis zu ausgefeilten Managerdienstverträgen, Entlassungs- und Kündigungsfragen, Arbeitsgerichtsverfahren.

Ärzterecht
Wir betreuen als unser österreichweites und anerkanntes Spezialgebiet Ärzte, die sich – oft gegen erheblichen Widerstand von Sozialversicherungsträgern und Ärztekammern – um freie Kassenplanstellen bewerben. In diesem Zusammenhang konnten wir auch Grundsatzurteile des OGH erwirken (zB das Verbot, bei der Vergabe von Kassenplanstellen Nachkommen von Kassenplanstelleninhabern zu bevorzugen) und die Modalitäten der Kassenvertragsvergabe – zumindest einigermaßen – in Richtung mehr Fairness verändern. Arzthaftungsrecht, Ordinationskäufe und -verkäufe und die Vertretung in Kassenabrechnungsfällen gehören ebenfalls zu unserem Spezialprofil.

Architektenrecht
Durch unseren starken Bezug zum Bau-, Bauvertrags- und Immobilienrecht vertreten wir zahlreiche Architekten, aber auch Bauunternehmen und Immobilienentwickler. RA Dr. Karl Newole ist ausserdem im Vorstand des Vereins CAT-Contemporary Art Tower, einem Zukunftsprojekt, dass auch reges architektonisches Interesse weckt.

Bau-, Bauvertrags- und Immobilienrecht
Im Bau- und Immobilienrecht verfügen wir über profunde Erfahrung und langjährige Praxis. Wir betreuen Großkonzerne ebenso wie den privaten Grundstückskäufer, entwickeln Projekte, vom Ankauf, der Erschließung, über – kleine oder auch sehr große – Bauvorhaben bis zur Verwertung. Dabei sind wir auf Immobilienkaufverträge, Architekten- und Professionistenleistungen, Ausschreibungen, die – oft entscheidend wichtigen – steuerlichen Aspekte (allenfalls unter Beiziehung unseres steuerlichen Kooperationspartners), Leasingmodelle, Vermietung und Verpachtung – samt allen Nebenfragen – spezialisiert.

Beihilfen- und Subventionsrecht
Jährlich werden in der EU Milliarden Euro an Subventionen vergeben. Für Unternehmen und Private ist dies oft überlebenswichtig. Von A wie Agrarwirtschaft, über K wie Kunstförderung bis Z wie Ziel 1 Fördergebiet. Viele Unternehmen und Kulturinstitutionen könnten ohne diese Mittel nicht bestehen. Andere werden durch die Förderung von Mitbewerbern in wirtschaftliche Bedrängnis versetzt – nicht selten in existenzbedrohendem Ausmaß. Typische Fragen in diesem immer wichtiger werdenden Rechtsbereich sind: Existieren Bindungen der öffentlichen Hand bei der Förderungsvergabe? Herrscht freies „Mäzenatentum“? Hat der Einzelne einen Anspruch auf Förderungszuteilung? Wenn ja: Wie wird er durchgesetzt? Wie wirken sich Förderungen auf den lauteren Wettbewerb aus? Wenn der Mitbewerber gefördert wird und ich leer ausgehe: Schicksal oder Kampfansage? Welche Straftatbestände sind bei Förderungsmissbrauch zu beachten?

Ehe- und Familienrecht
Wir haben ausgedehnte Erfahrung in diesem Gebiet. Beraten und vertreten in Unterhalts- und Ehescheidungssachen, in der Ausarbeitung von Ehepakten ebenso wie in der rechtlichen Regelung von Lebensgemeinschaften. Es gibt wenig Rechtskonstellationen, in denen oft so erbittert gestritten wird, wie in Scheidungsfällen. Nähe und Intimität, Verletzungen und oft auch Erniedrigungen verursachen starkes Konfliktpotenzial. Wir sehen unsere Aufgabe auch darin, bestehende Konflikte insgesamt zu entschärfen und zu einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu kommen.

„Wer die Gegenwart mit der Vergangenheit streiten lässt, wird die Zukunft verlieren“, wusste schon Marc Aurel.

Gerichtsverfahren
„Advocacy is winning cases. Nothing more and nothing less.“
Etwa ein Drittel unserer Tätigkeit bezieht sich auf die Vertretung in Gerichtsverfahren, hauptsächlich vor staatlichen Gerichten, aber auch vor privaten Schiedsgerichten. Wir erachten die Symbiose zwischen beratender und vertragsgestaltender Tätigkeit einerseits mit der Vertretung vor Gericht andererseits als äußerst fruchtbringend für die Interessenwahrung unserer Mandanten: Was fördert die Durchdringung einer Vertragsmaterie mehr, als der Härtetest eines Stahlgewitters vor Gericht? Was gibt mehr Erkenntnismöglichkeit über komplexe Rechtsfragen vor Gericht, als die eigene Tätigkeit als Vertragsgestalter?

Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Das Gesellschaftsrecht gehört zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten und ist auch Kernstück des Unternehmensrechtes. Von den etwa 160.000 im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträgern, sind nicht einmal 9000 (5,6%) Einzelunternehmer, auch wenn es daneben viele nicht eingetragene – kleine – Einzelunternehmer gibt. Nahezu 100.000 Eintragungen beziehen sich auf die Rechtsform der GmbH. Wir sind auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes in die Tiefe gehend und sehr umfangreich tätig. Wir legen zusätzlich Wert auf eine theoretische Durchdringung dieses Rechtsstoffes, was uns andererseits auch befähigt, für unserer Beratungspraxis „state of the art“ bieten zu können. Daneben schulen verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeiten den Blick für das Wirtschaftsleben. Das Spektrum unserer praktischen Tätigkeiten umfasst etwa: Gesellschaftsgründungen, Umstrukturierungen, merges & acquisitions, Geschäftsführerfragen, Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen, Beendigung von Gesellschaftsverhältnissen.

Kunst & Recht
Dieser Symbiose widmen wir uns seit Jahren mit großem Engagement, zB in folgenden Bereichen: PPP-Modelle (Kooperationen zwischen öffentlicher und privater Hand bei Kunst- und Kulturprojekten), Mitwirkung bei der „Rettung der Wiener Innenstadtkinos“ (Sanierungs- und Neustartkonzepte), Beratung und Vertretung von öffentlichen Kulturinstitutionen auf Landes- und Bundesebene (zB www.mak.at); Urheberrechtsfragen, Designschutz, Markensachen, Film- und Medienfragen, Rechte von Musikinterpreten, Bildhauern und Literaten.

Miet- und Wohnrecht
Wir betreuen Sie gerne in sämtlichen Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten. Typische Themenfelder in diesem Zusammenhang sind: Kauf und Verkauf von Immobilien, Errichtung von Miet- oder Pachtverträgen, Begründung von Wohnungseigentum („Parifizierungen“), Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern oder zwischen Mietern und Vermietern, Kündigungsprozesse, Umbauten, Verwalterfragen, Grundbuchseintragungen, Pfandrechtsbegründungen, Förderungserteilung.

Insolvenzcausen
Wir sind nicht als Masseverwalter tätig. Dazu gibt es eigens spezialisierte Kanzleien, auf die wir im Bedarfsfall verweisen. Wir vertreten jedoch regelmäßig die Interessen von Gläubigern, die von einer Insolvenz betroffen sind und setzen vor allem Ansprüche – zivil- aber auch strafrechtlicher Natur – gegen Schuldner durch, die nicht „redlich“ gescheitert sind, sondern versuchen, sich „auf Kosten ihrer Gläubiger zu sanieren“. Es gehört zwar zum unabdingbaren Wesen einer funktionierenden Marktwirtschaft, dass eine unternehmerische Tätigkeit auch scheitern kann, aber es gibt Regeln, die gerade dem Schutz der Gläubiger dienen (zB die Pflicht zur zeitgerechten Konkursanmeldung, um den Kreis der Geschädigten klein zu halten) und deren Verletzung oft erhebliche Schadenersatzfolgen – insbesondere gegen die verantwortlichen Geschäftsführer, die dafür auch mit ihrem Privatvermögen haften – nach sich ziehen können.

Schadenersatz- und Haftungsrecht
Einem juristischen Lehrbuch ist zu entnehmen, dass etwa die Hälfte aller Fälle, die bei Gericht landen, direkt oder indirekt mit Schadenersatzfragen zu tun haben. Fest steht, dass haftungsrechtliche Fragen von überragenden praktischer Bedeutung sind. Dementsprechend intensiv betreuen auch wir dieses Feld, einschließlich Gewährleistungsrecht.

Strafrecht
Im Strafrecht sind wir nur in einem eng definierten hochspezialisierten Bereich tätig: Dem Unternehmensstrafrecht.
Daneben übernehmen wir – auch im großen Stil (so etwa im spektakulärsten Insolvenzfall der zweiten Republik: Dem Untergang des „Konsum“) – die Vertretung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Rechtsbrecher (technisch auch „Privatbeteiligung“ genannt) im Rahmen von Strafprozessen. Für die „klassische Strafverteidigung“, die nicht in unserem Repertoire ist und die einen eigenen Rechtsbereich mit eigenen Gesetzlichkeiten darstellt, verweisen wir auf eines der gewiss besten Strafverteidigungsbüros des Landes: www.anwaltsbuero.at Dort sind Sie im Fall des Falles bestens aufgehoben.

Wettbewerbsrecht
Unerlaubtes Verhalten zwischen Wirtschaftstreibenden, Schutz vor illegaler Konkurrenz, Unterlassungs-, Beseitigungsansprüche, die daran knüpfen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Ärzte-, Beihilfen- und Vergaberecht gehören in zunehmendem Maße zu unserem Beratungsfeld. Nicht zu vernachlässigen ist dabei der Aspekt, dass auch die öffentliche Hand (zB als Auftraggeber oder als Sozialversicherungsträger bei der Kassenvertragsvergabe, ein Bundesland bei der Vergabe von Förderungen) dem UWG-Regime unterliegen. Dies, obwohl sie selbst nicht „Mitbewerber“ sein mögen. Auch die Förderung fremden Wettbewerbs – etwa die Bevorzugung eines Bewerbers um einen Auftrag gegenüber einem anderen Bewerber – kann einen rechtswidrigen Eingriff in den lauteren Wettbewerb zwischen konkurrierenden Unternehmen begründen.

Vergaberecht
Wir betreuen in unserer Kanzlei immer wieder Mandate in Vergaberechtssachen. Dies gemeinsam mit dem artverwandten Beihilfen- und Subventionsrecht. In komplexen Verfahren arbeiten in unserem Team bei Bedarf Fachexperten aus dem jeweiligen Bereich mit. Ebenso wie einer der führenden Rechtsexperten aus diesem Gebiet, der vormals selbst als Richter in Vergaberechtssachen tätig war. Qualität auf höchstem Niveau.