Diese Entscheidung haben inhaltlich wir erwirkt. Nach jahrelangem Prozessieren und mehrmaligen Rückverweisen in die erste Gerichtsinstanz und Verfahrensergänzungen war es dann soweit: Wenn Wasserrohre schadhaft sind, kann sich der Vermieter nicht auf höhere Gewalt berufen. Die Entscheidung hat es sogar bis auf die homepage der Mietervereinigung geschafft, die sie dort als wichtigen Etappensieg für Mieterrechte […]