back

portrait
.intro  .HOME  .NEWS  .DAS PROFIL  .DIE PERSONEN  .DIE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE 
.INTERNATIONALES  .PROJEKTGEMEINSCHAFTEN  .MEDIENBERICHTE 
.LEBEN & MEHR  .KONTAKT/LAGEPLAN  .HONORAR & AUFTRAGSBEDINGUNGEN  .IMPRESSUM 

....................................................................................................... .........................................



N E W S

01/12
Die Errichtung von Tiefgaragen ist zur Lösung von Parkplatzproblemen oft zielführend. Für die Umgebung derartiger Projekte ergibt sich aber während der meist mehrere Jahre dauernden Bauzeiten eine schwierige Situation. Die Staub- und Lärmbelästigung ist erheblich. Für Geschäftsleute kommt es durch Umsatzeinbußen nicht selten zur Existenzbedrohung. Wir sind derzeit in Musterprozessen tätig, um Ausgleichsansprüche für Betroffene durchzusetzen.

07/11
Ein größeres Streitthema steht 2011 bei uns auf der Agenda: 100 Wohnungseigentümer erwerben ihre jeweiligen Objekte in einer großen neuen Wohnanlage im Süden Wiens. Und dann geht's los: Gewährleistungsprobleme mit dem Druck von Wassersteigleitungen, Abdichtungen gegen mögliche Rauchgase bei Bränden erweisen sich als problematisch, Wasser tritt in die Tiefgaragen ein, die Auftrittbreite von Fluchtstiegen ist nicht normgerecht, es stellt sich heraus, dass die Baupläne geändert wurden, ohne dass Wohnungseigentümer davon wussten und und und. Obendrein stellt die Verkäuferin über eine konzernverbundene Firma auch die Verwaltung - Blockade überall. Die Folge: Gerichtsverfahren mit Streitwerten über der Millionengrenze; Kampf mit der Hausverwaltung, letztlich deren Abberufung. Allein die Logistik bei so vielen Verfahrensparteien ist eine Herausforderung. Jede Hausversammlung ein Großereignis. So wie es derzeit aussieht, werden wir den Löwenanteil unserer Forderungen durchzusetzen in der Lage sein. Ein Lehrstück aus dem Wohnungseigentumsrecht.

01/11 Biennale Venedig 2011
Seit Jänner 2011 betreuen wir Eva Schlegel und ihr Team rund um ihr Engagement als Kommissärin der diesjährigen Biennale in Venedig (www.labiennale.at). Die Arbeiten von Eva Schlegel sind derzeit übrigens in einer beeindruckenden Personale im MAK zu sehen.

08/10 Recht und Politik
Bevor Recht zu Gesetzen wird, ist es Politik. Und auch die Vollziehung der Gesetze erfolgt nicht im politikfreien Raum. Es ist daher legitim, um - vor dem Hintergrund der aktuellen Parteipolitik und der weitgehend konsequenzenlosen Misswirtschaft in staatsnahen Unternehmen - nicht zu sagen notwendig, sich wieder in unsere Angelegenheiten einzumischen. Gerade auf lokaler Ebene. Bezirkspolitik ohne Parteipolitik will daher die neue unabhängige Liste für den Ersten Bezirk in Wien "Wir im Ersten - Die Stimme der BürgerInnen" umsetzen: Als Anwalt der Menschen, die hier wohnen. Mehr unter www.wirimersten.at.

08/10 Roland Rainer Komitee
Wir freuen uns, die rechtlichen Belange des neu geschaffenen Roland Rainer Komitees betreut und es - für prominente Mitglieder - als Verein aus der Taufe gehoben zu haben. Der gebürtige Klagenfurter war ein massgeblicher Architekt des vorigen Jahrhunderts (http://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Rainer). Auch Dr. Newole wurde zum Mitglied des Vorstands dieses Komitees berufen.

02/10 BUWOG und Beihilfe
Format Nr. 04/2010, Wien, Österreich
>>> zum Artikel

02/10 Stadt schickt CAT im Kreis
Das Projekt CAT Contemporary Art Tower im Arenbergpark des dritten Wiener Gemeindebezirks ist ins Stocken geraten. Zur Vorgeschichte: Das MAK (Museum für angewandte Kunst) hat den aus dem zweiten Weltkrieg und unter Denkmalschutz stehenden Flakturm angemietet und dort die Möglichkeit einer künstlerischen Nutzung eingeräumt erhalten. Um diesem Zweck ausreichend nachkommen zu können, ist für die Erschließung des Gebäudes von außen die Errichtung eines Medien- und Versorgungsturms notwendig.

Die Umsetzung der vom Planungsbüro EMBACHER/WIEN dazu erarbeiteten Studie und Baueinreichung droht nun jedoch aus einem skurrilen rechtlichen Grund zu scheitern: Die Fläche, auf dem der mächtige Betonklotz im Arenbergpark steht, ist nämlich im Flächenwidmungsplan als Erholungsgebiet/Parkanlage für öffentliche Zwecke ausgewiesen. Eine zusätzliche Erschließung in Form des Medien- und Versorgungsturms sei daher nicht möglich und eine Umwidmung erforderlich.

Die Bezirksvertretung Wien-Landstraße will dem Projekt zudem erst dann zustimmen, wenn es darüber eine positive Bürgerbefragung und den Nachweis einer Ausfinanzierung gibt.

Um diese Pattsituation zu durchleuchten, wurden wir nun mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Dieses kommt unter anderem zu dem Schluss, dass es aus rechtlicher Sicht zur Änderung eines Flächenwidmungsplans keiner Finanzierungszusage für allenfalls nach der Umwidmung geplante bauliche Maßnahmen bedarf. Zudem ist rechtlich nicht argumentierbar, dass für den dritten Bezirk gelten soll, was etwa für den Springer-Park in Wien-Meidling nicht erforderlich war. Dort hatte die SPÖ der FPÖ, völlig zu Recht, vorgehalten, dass für die Erstellung eines Flächenwidmungsplanes und "behördliche Angelegenheiten" laut Wiener Stadtverfassung für eine Bürgerbefragung rechtlich kein Raum und diese unzulässig sei. Das kann nun im Arenbergpark nicht anders sein.

11/09 Insiderinformationen, Absprachen etc im Vergaberecht
Profil 47/2009, Wien, Österreich
>>> zum Artikel

11/09 Seminar: Förderungsvergabe - Vergabe von Förderungen, Beihilfen & Subventionen
14. Dezember 2009 und 23. Juni 2010
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien
>>> Seminarfolder

11/09 Seminar: Vom Wahlarzt zum Vertragsarzt
04. Dezember 2009 und 12. April 2010
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien, Seminarzentrum
>>> Seminarfolder

08/09 Wien ist nicht mehr anders: Ende des Ablösezwangs für Kassenärzte

Eine in ärztlichen Fachkreisen als sensationell zu bezeichnende Entscheidung erließ kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH). Demgemäß sind Ärzte, die sich in Wien um eine Kassenplanstelle bewerben, nicht mehr, wie bisher, verpflichtet, an den scheidenden Kassenplanstelleninhaber Zwangsablösen zu bezahlen.

Zur Vorgeschichte: Wer in Wien Kassenarzt werden will, muss sich einer Punktebewertung unterziehen. Diese richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der "Reihungskriterienverordnung", die sich ihrerseits an den Bestimmungen des ASVG orientiert. In erster Linie zählen fachliche Qualifikationen und die Dauer einer praktischen Tätigkeit.

In Wien wird der jeweils bestgereihte Arzt von der Ärztekammer jedoch verpflichtet, an denjenigen Arzt, der beabsichtigt, seine kassenärztliche Tätigkeit aufzugeben, eine Ablösesumme zu bezahlen. Wer diese Beträge nicht zu leisten bereit ist, scheidet kompromisslos aus dem Rennen um die ausgeschriebene Kassenplanstelle aus - auch bei bester fachlicher Qualifikation.

Die begehrten Ablösesummen belaufen sich dabei auf beträchtliche Höhen, oft werden hunderttausende Euro verlangt. Bei Zahnärzten erreichen sie einen ganzen Jahresumsatz, noch dazu völlig unabhängig von der Gewinnsituation. Zudem mussten nicht selten ganze Immobilien mit erworben werden, wenn in ihnen die Kassenpraxis betrieben wurde, zusätzlich zu oft überalterten Gerätschaften. Besonders hart traf dies Ärzte, die bereits über kostspielige und modern eingerichtete Praxen verfügten und nur, um Kassenvertragsarzt zu werden, gezwungen wurden, etwas um teures Geld zu erwerben, was sie nicht benötigten.

Dem hat der OGH in einem von uns vertretenen Rechtsfall jetzt einen Riegel vorgeschoben. Ein Orthopäde fühlte sich durch die Zwangsablöseregelung benachteiligt. Die Ärztekammer versuchte den status quo mit den Argumenten zu verteidigen, die scheidenden Kassenärzte benötigten die Ablösezahlungen, um ihre (kargen) Pensionsbezüge aufzubessern. Außerdem würden sie "enteignet werden", wenn sie auf die Zwangsablöse verzichten müssten. Diese Argumente waren für das Höchstgericht freilich nicht überzeugend. Unzulängliche Pensionsregelungen dürfen nicht auf dem Rücken junger Kassenarzte ausgetragen werden und von Enteignung kann auch keine Rede sein. Letztlich hat sich das System an den Interessen der Sozialversicherten zu orientieren, die das alles sehr viel Geld kostet und die den jeweils bestqualifizierten Arzt verdienen - nicht jenen, der sich unzulässige Ablösezahlungen leisten kann.

07/09 ZVR-Verkehrsrechtstag 2009
Auch dieses Jahr findet der von Dr. Lukas Bauer initiierte und mitorganisierte ZVR-Verkehrsrechtstag am 17. September 2009 im Juridicum der Universität Wien statt. Wie schon in den letzten Jahren werden ungefähr 200 TeilnehmerInnen aus Wissenschaft und Praxis aus dem In- und Ausland erwartet. Durch die Organisation dieser Veranstaltung wird die kanzleiinterne Kompetenz in Fragen des Verkehrsrechts und insb des Transport- und Infrastrukturrechts unterstrichen. Dr. Lukas Bauer wird in der Kategorie Transport & Logistik den Vorsitz innehaben.

Anmeldung und kostenlose Teilnahme unter www.verkehrsrechtstag.at
>>> Einladung

05/09 Seminar: Förderungsvergabe - Vergabe von Förderungen, Beihilfen & Subventionen
22. Juni 2009 und 3. Dezember 2009
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien
>>> Seminarfolder

04/09 Seminar: Jahrestagung Medizinrecht
23.-24. Juni 2009
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien
>>> Seminarfolder

04/09 Seminar: Förderungsvergabe Vergabe von Förderungen, Beihilfen & Subventionen
05. Juni 2009
ARS Seminarzentrum
>>> Seminarfolder

02/09 Seminar: Vom Wahlarzt zum Vertragsarzt
29. April 2009 und 12. April 2010
ARS Seminarzentrum
>>> Seminarfolder

02/09 Seminar: Der Arzt als Unternehmer
Seminar: Der Arzt als Unternehmer
2. April und 27. November 2009
ARS Seminarzentrum
>>> Seminarfolder


A R C H I V

11/08 Vergabeverfahren für Infrastrukturleistungen
Vom zweiten Halbjahr 2008 bis in das Jahr 2009 hinein betreuen und vertreten wir eines der größten italienischen Transport-Infrastrukturunternehmen, das in seiner Sparte Weltmarktführereigenschaft hat, bei einem interessanten und großangeleten Vergabeverfahren in Österreich. Nachdem unsere Mandantschaft bereits in der zweiten Phase des eingeleiteten Verhandlungsverfahrens ist, wird sich im Laufe des ersten bzw. zweiten Quartals 2009 herausstellen, ob die Bestbietereigenschaft errungen werden kann. Nähere Informationen können wir erst nach Abschluss des Verfahrens erteilen.

11/08 Privatisierung
In den Monaten Oktober, November und Dezember 2008 beraten und vertreten wir ein großes Infrastrukturunternehmen aus dem EU-Ausland bei einem entsprechenden Privatisierungsvorgang in Österreich. Wir sind dabei in erster Linie mit der Erstellung der "Legal Due Diligence" sowie den Kaufvertragsverhandlungen im Rahmen eines "Share Deals" befasst.

10/08 Deliss-Gleichbehandlungskommission
Bei der Rektorswahl an der Akademie der bildenden Künste in Wien wurde eine Bewerberin, nämlich die Londoner Kuratorin Clementiné Deliss "aufgrund des Geschlechtes diskriminiert". Auf derart hoher Ebene wurde dies in Österreich bisher noch nie amtlich bestätigt. Dies folgt aus einem Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, vor der wir Clementiné Deliss vertreten haben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Medienberichte" auf dieser Homepage. Nachdem es in der Folge - trotz Aufforderung - weder die Akademie noch der Bund (vertreten durch die Finanzprokuratur) für der Mühe wert gefunden hätten, auf Kompensationsforderungen bzw auf Forderungen einer (diskriminierungsfreien) Wahlwiederholung auch nur mit einem Wort zu reagieren, mussten wir nun (Ende Oktober 2008) eine Klage auf Wahlwiederholung bzw Schadersatz bei Gericht einbringen.

09/08 Seminar: Förderungsvergabe
Seminar zur Förderungsvergabe, 04.11.2008 / 5.06.2009
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien
>>> Seminarfolder


09/08 Praxiswörterbuch Europarecht
Wir freuen uns bekannt zu geben, dass unser Mitarbeiter RAA Dr. Lukas Bauer (gemeinsam mit Dr. Konrad Lachmayer) das Praxiswörterbuch Europarecht herausgegeben hat. Darin erläutert ein interdisziplinäres Team von fast 60 Autoren aus Österreich und Deutschland auf über 1000 Seiten in über 3.500 Stichworten Fachbegriffe aus den unterschiedlichsten Materien des Europarechts. Damit wird sowohl eine schnelle, und trotzdem profunde, Übersicht als auch weiterführende Informationen über die angesprochen Themen vermittelt. Im Besonderen werden auch die maßgebliche Rechtsprechung des EuGH sowie zahlreiche Sekundärrechtsakte behandelt.

Literaturverweise und Web-Links verweisen zu vertiefenden Informationen.
>>> www.springer.com



Medienbericht: "Einstieg ins Europarecht"
September 2008, Format, Wien, Österreich
>>> zum Artikel

09/08 2. ZVR-Verkehrsrechtstag
Am 18. September 2008 fand am Juridicum der Universität Wien der 2. ZVR-Verkehrsrechtstag mit 200 Teilnehmern aus über 70 Institutionen statt.
Ziel des ZVR-Verkehrsrechtstages ist es, eine Plattform des Austausches und der Diskussion aller im Verkehrsrecht tätigen Experten aus Wissenschaft und Praxis zu schaffen, um aktuelle Themen zu diskutieren und über den fachlichen Austausch hinaus Kontakte für weitere Zusammenarbeit zu knüpfen.
Das Organisationsteam rund um unseren RAA Dr. Lukas Bauer, ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak (Universität Wien), Dr. Stefan Perner (Universität Wien) und Dr. Martin Vergeiner (KfV) hat 5 Panels zu folgenden verkehrsrechtlich Themen zusammengestellt: Die Ergebnisse des Verkehrsrechtstags 2008 werden in einem ZVR-Sonderheft publiziert.
Nähere Informationen: www.verkehrsrechtstag.at

06/08 Mitglied der Schiedskommission der Medizinischen Universität Wien
Dr. Karl Newole wurde im Juni 2008 zum Mitglied der Schiedskommission der Medizinischen Universität Wien bestellt. Diese ist für die Vermittlung in Streitfällen und die Lösung interner Konfliktsituationen sowie für Gleichbehandlungsfragen zuständig. Nähere Informationen finden Sie unter www.meduniwien.ac.at unter der Rubrik "Organisation" und "Gremien".

04/08 Seminar: Förderungsvergabe - Vergabe von Förderungen, Beihilfen & Subventionen
Mi., 2. April 2007, von 13.30 bis 17.30 Uhr
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien
>>> Seminarfolder


02/08 OGH lässt Feinstaubklage (weiterhin) zu
Wie durch ein von uns erwirktes Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH) bestätigt, ist die Befassung der Zivilgerichte mit Klagen gegen die drohende Gesundheitsgefährdung durch Feinstaubbelastungen nicht unzulässig.
Zur Vorgeschichte: Ein durch uns vertretener Grazer Bürger hat gegen die Republik Österreich einen Zivilprozess angestrengt und dabei die Feststellung begehrt, dass diese ihm für Gesundheitsschäden hafte, die ihm in Zukunft durch die Feinstaubbelastung allenfalls entstehen könnten. In erster Instanz wurde das Begehren abgewiesen, da kein "Feststellungsinteresse" des Klägers an der von ihm relevierten potentiellen Gesundheitsgefährdung bestehe. Der OGH stellte klar, dass für die Erhebung der Feststellungsklage das Vorliegen eines Gesundheitsschadens ("Primärschaden") nicht erforderlich ist. Es reicht aus, dass die Gesundheit des Klägers durch die Feinstaubbelastung bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte Schaden nehmen könnte. Dabei handle es sich "um mehr als eine bloß theoretische Möglichkeit". Und: "Bereits das Einatmen von mit Schadstoffen eines bestimmten Ausmaßes belasteter Luft" könne "nach allgemeiner Lebenserfahrung zu einer gesundheitlichen Schädigung" führen.
Das Verfahren wird nun in erster Instanz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz fortgesetzt. Dabei wird es in erster Linie um konkrete Maßnahmen gehen, die von Seiten der öffentlichen Hand hätten gesetzt werden müssen, um die Feinstaubbelastung unter die erlaubten Grenzwerte zu senken.

02/08 Seminar: Vom Wahlarzt zum Vertragsarzt - Aktuelle Vergabepraxis bei Kassenverträgen
Di., 10. Juni 2008, von 14.00 bis 18.00 Uhr
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien
>>> Seminarfolder


01/08 Kabarettstandort Vindobona
Die Stadt Wien ist bemüht, den Kabarettstandort Vindobona zu retten. Wir unterstützen die Stadt bei diesen Bemühungen. Das Kabarett ist durch ein aus dem Ruder geratenes Umbauprojekt in eine finanzielle Schieflage geraten. Derzeit sind wir - mit der Unterstützung externer Wirtschaftsberater - bemüht, einen Finanzstatus zu erstellen und eine Unternehmenssanierung durchzuführen. Gleichzeitig suchen wir Interessenten für eine Weiterführung des europaweit bekannten Kabarettstandortes. Gegen Ende des Jahres wird voraussichtlich klar sein, ob ein tragbares Fortführungskonzept auf die Beine gestellt werden kann (www.vindobona.at).

10/07 Rien ne va plus
Unterstützend für unser Partnerunternehmen, die Rechtsanwaltskanzlei Hornbanger, konnten wir im Oktober 2007 massive zivilrechtliche Klagen gegen ein bekanntes privates österreichisches Glücksspielunternehmen abwehren. Die Kläger, von denen vieles dafür spricht, dass sie ein Vorposten des staatlichen Glücksspielmonopols sind, haben ihre Klagen und Anträge auf einstweilige Verfügungen allesamt zurückgezogen. Wie lange sich das staatliche Glücksspielmonopol - vor dem Hintergrund der europarechtlichen Entwicklungen - noch halten kann, ist eine Frage, die vermutlich noch öfter die Gerichte beschäftigen wird.

10/07 Romy, Biasini & Film 27
Unsere Klientin, die Film 27 GmbH, mit dem bekannten Wiener Produzenten Wolfgang Rest an der Spitze, hat zusammen mit einem französischen Kooperationspartner den Film "Wir sind so verhasst" gedreht. Es geht dabei um die Gründungsgeschichte der Europäischen Gemeinschaften, genauer um die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die als erster Schritt nach dem Zweiten Weltkrieg Franzosen und Deutsche in einer institutionellen Form wieder zusammenbrachte. Dies vor dem Hintergrund einer Liebesgeschichte zwischen einem ehemaligen deutschen Wehrmachtsoffizier und einer Französin. Letztere dargestellt durch Sarah Biasini, der Tochter von Romy Schneider. Kooperationsverträge, Film- und Urheberrechte haben uns aus rechtlicher Sicht damit beschäftigt. Am schönsten waren aber die Stunden mit Sarah Biasini und ihrem verehrten Produzenten in Wien.

09+10/07 Seminar zur Förderungsvergabe
28.9./22.10.2007
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien
>>> Seminarfolder


09/07 Immobilienprojekte
Wir entwickeln derzeit zwei Immobilienprojekte. Dies umfasst den Erwerb der Liegenschaft, Ausschreibungen für die erforderlichen Architekten, Beauftragung von Professionisten bzw. Generalunternehmern, Durchführung der Sanierung der Objekte, Parifizierung und Abverkauf. Das eine Projekt befindet sich im 9. Bezirk im Servitenviertel; das andere hat es auch zu einer Medienmeldung (Format 38/07) gebracht. Bei Interesse am Erwerb von Wohnungseigentumsobjekten wenden Sie sich gerne auch direkt an uns.

06/07 Seminar: Vom Wahlarzt zum Vertragsarzt - Aktuelle Vergabepraxis bei Kassenverträgen
3.9.2007/10.6.2008
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien
>>> Seminarfolder


05/07 ASFINAG haftet für umfallende Verkehrsschilder
Sie sind unterwegs auf der Autobahn. Es ist Nacht, es stürmt. Im Lichtkegel eine Baustelle - hierzulande keine Seltenheit. Eine Windböe wirft ein Verkehrsschild auf die Fahrbahn. Ausweichen zwecklos. Totalschaden. Die ASFINAG will nicht haften und verweist auf höhere Gewalt und auf die Baufirma. Sie hätte überdies langsamer fahren müssen, hätten bremsen können etc etc.
Unser Mandant, ein Architekt, entschließt sich zum Prozess: Bei einer Schadenersatzklage muss der Geschädigte beweisen, dass ihm der Schaden vom Anderen rechtswidrig und schuldhaft zugefügt wurde. Besteht jedoch ein Vertragsverhältnis, kommt es zu einer Beweislastumkehr. Da zahlt es sich aus, über eine gültige Vignette zu verfügen und sie ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht zu haben: Somit war ein Vertrag zwischen Kläger und Straßenhalter zustande gekommen. Durch das ungenügende Sichern der Verkehrsschilder, so das Gericht, habe die ASFIBAG ihre Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt und hafte daher für den eingetretenen Schaden.
Höhere Gewalt schied aus, da anhand eines meterologischen Gutachtens nachgewiesen werden konnte, dass die Sturmböen sich in einem vorhersehbaren Rahmen gehalten hatten. Auch ein jähes Bremsen wäre zwecklos gewesen, abgesehen davon, dass dadurch noch mehr Unglück und Gefahren für andere Verehrsteilnehmer hätten entstehen können.

04/07 Pressekonferenz: Eurofighter/Gegengeschäfte/EU-Verfahren/Strafanzeigen
Die Gegengeschäfte in der Causa Eurofighter spielen eine weithin unterschätzte Rolle. Sie sind illegal, können zur Nichtigkeit des gesamten Beschaffungsvorganges führen und begründen den Verdacht auf Rechtsbruch durch Regierungsmitglieder. Über Neuerungen des - von einem Privaten - diesbezüglich anhängig gemachten Verfahrens vor der EU-Kommission, rechtlich mögliche Ausstiegsszenarien im Wege über die Gegengeschäfte und erstattete Sachverhaltsmitteilungen wegen des Verdachts strafbarer Handlungen der (ehemaligen) Bundesregierung in diesem Zusammenhang informiert diese Pressekonferenz.
Donnerstag, 19.4.2007, 10:00 Uhr
Presseclub Concordia, 1010 Wien, Bankgasse 8
Gesprächspartner
Univ.-Lektor Dr. Reinhard Kacianka
RA Dr. Karl Newole

01+06/07 Seminar: Beschaffungskooperationen & Zentrale Beschaffung
15. Jänner 2007 und 12. Juli 2007, jeweils von 9.15 bis 13.00 Uhr
ARS - Akademie für Recht und Steuern, Wien
>>> Seminarfolder


10/06 Festpreise bei Bau-Vergabeverfahren
In einem gemeinsam mit meiner Kanzleikollegin (www.h-o-n.eu) geführten Gerichtsverfahren geht es um die Frage, ob bei Bauaufträgen, die die öffentliche Hand (durch die BIG) vergibt, eine Festpreisbindung auch über zwölf Monate hinaus erfolgen darf. § 62 Abs 2 BVergG 2002, um den es gegenständlich geht (und der inhaltsgleich auch in das BVergG 2006 Eingang fand) normiert: "Zu Festpreisen ist auszuschreiben, anzubieten und zuzuschlagen, wenn den Vertragspartnern nicht durch langfristige Verträge oder durch preisbestimmende Kostenanteile, die einer starken Preisschwankung unterworfen sind, unzumutbare Unsicherheiten entstehen. In diesem Fall ist zu veränderlichen Preisen auszuschreiben, anzubieten und zuzuschlagen. Der Zeitraum für die Geltung fester Preise darf grundsätzlich die Dauer von zwölf Monaten nicht übersteigen." Die Mandantschaft hatte während des Bauvorhabens, das Festpreise für nahezu zwei Jahre vorsah, unerwartete und empfindliche Preissteigerungen aus dem Stahlpreissegment hinnehmen müssen. Dies führte zur Aufzehrung des gesamten für die Baustelle prognostizierten Gewinns. Eine sachliche Rechtfertigung für die lange Festpreisbindungsdauer ist nicht ersichtlich. Zu klären ist im Verfahren vor dem Handelsgericht Wien auch, ob für derartige Fragen – geraume Zeit nach Abschluss des Vergabeverfahrens - die Zivilgerichte überhaupt zuständig sind. Die Gegenseite argumentiert, die angeführten Aspekte hätten bereits während des Vergabeverfahrens vor dem Bundesvergabeamt (BVA) releviert werden müssen.

10/06 Keine Ablöse mehr für Arztpraxen!
In einem von uns angestrengten Gerichtsverfahren für eine Wiener Zahnärztin hält nun (Okt 2006) erstmals der Oberste Gerichtshof (OGH) fest, dass die Praxis der Ärztekammer für Wien und der Wiener GKK, als Voraussetzung für die Vergabe eines frei werdenden Kassenvertrages von einem Bewerber zu verlangen, an den scheidenden Kassenarzt eine Ablöse zu bezahlen, ein rechtswidriges Auswahlkriterium darstellt. Die Sozialversicherten, die das ganze System bekanntlich eine Stange Geld kostet, haben ein Recht auf den jeweils bestqualifizierten Arzt. Ablösezahlungen in Höhe von hunderttausenden Euro – oft verbunden mit dem Zwang, Liegenschaften mitzuerwerben, wenn sich dort der bisherige Ordinationssitz befand - sind aber kein medizinisches Qualitätsmerkmal und ohne Nutzen für den Patienten. Schon im Jahr 1999 wurde ein ähnlicher Sachverhalt in Niederösterreich geklärt. Der OGH nun gemünzt auf Wien: "Noch unsachlicher greift im vorliegenden Fall der festgestellte Umstand ein, dass die Ablösevereinbarung eine Bedingung für den Vertragsabschluss ist und bei Nichteinigung der nächstgereihte Bewerber in das Vergabeverfahren eintritt". Solche Zahlungen sind in Wien zwar immer (wie lange?) noch gängige Praxis, aber illegal. Besonders Befremden muss in diesem Zusammenhang, dass gerade der Präsident der Wiener Ärztekammeröffentlich immer wieder betont, ihm liege das Wohl der Patienten am Herzen, hinter gepolsterten Türen aber Vereinbarungen getroffen und vehement verteidigt werden, die nicht zum Inhalt dieser offiziellen Verkündungen passen.

09/06 Eurofighter-Vertrag nichtig?
Eine neue Wende im ganz Österreich bewegenden Eurofighter Deal könnte jetzt ein im September 2006 von einem von uns vertretenen Universitätslektor aus Kärnten angestrengtes Verfahren vor der EU Kommission in Brüssel bringen. Darin wird aufgezeigt, dass Die möglichen Konsequenzen: Die Gegengeschäftsvereinbarung wäre verboten und nichtig. Ob das Gesamtgeschäft nichtig ist, beurteilt das Gesetz nach dem so genannten "Verbotszweck der Norm", nach Ansicht mancher auch unter Berücksichtigung des 'hypothetischen Parteiwillens'. Bei letzterem wird gefragt, ob der Ankauf ohne Gegengeschäfte überhaupt abgeschlossen worden wäre. Nachdem zahlreiche Politikerstatements auf das Gegenteil hindeuten, könnte die Nichtigkeitssanktion auf den gesamten Kaufvorgang durchschlagen.
Teure Ausstiegsszenarien aus dem Deal wären damit hinfällig. Bereits abgeschlossene Gegengeschäfte blieben davon unberührt. Näheres und die Sachverhaltsmitteilung im Wortlaut finden sie unter www.newole.at/euro-fighting.

09/06 Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien rechtsungültig?
In einer im September 2006 eingebrachten Verfassungsgerichtshofbeschwerde haben wir für einen Wiener Facharzt die Frage releviert, ob die Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien rechtswirksam kundgemacht wurde. Dem Verfahren liegt ein "Schätzbescheid" des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds zu Grunde. Mit ihm wurde die Beschwerde unseres Mandanten gegen die Schätzung seines Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit zurückgewiesen und dies damit begründet, dass er nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Bemessung seines ärztlichen Einkommens vorgelegt habe. Dabei ergab ein rechtliche Prüfung, dass die geltende Beitragsordnung aus Dezember 2005 (!) bisher nirgends ordnungsgemäß kundgemacht wurde. Auch die bisherige Beitragsordnung, die im "doktorinwien" 2005/10, Seite 18 veröffentlicht wurde, enthält keinen Hinweis, was in der Bezug habenden Vollversammlung der Ärztekammer für Wien in ihrer Sitzung am 21. Juni 2005 hinsichtlich des Inkrafttretens dieser Beitragsordnung beschlossen wurde. Auch dies kann eine gesetzwidrige Kundmachung der besagten Beitragsordnung bewirken.
Ärzten, die aufgrund der Beitragsordnung zu Leistungen verpflichtet werden, wird daher empfohlen, die Rechtsgrundlage, auf der die jeweiligen Bescheide beruhen, einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

08/06 Verzögerungsschaden wegen verspätetem Kassenvertragsverhältnis?
Vor dem Landesgericht Linz vertreten wir eine Zahnärztin, die von der dortigen Gebietskrankenkasse – wegen der Favorisierung einer uE deutlich schlechter qualifizierten Mitbewerberin durch die zuständige Ärztekammer – nur um 14 Monate verspätet in ein Kassenvertragsverhältnis übernommen werden konnte. Die beklagte Ärztekammer beruft sich darauf, dass ihre Ansicht, die Mitbewerberin zu bevorzugen, einerseits sachlich gerechtfertigt gewesen sei. Andererseits könne die Verzögerung auch nicht Basis für eine Schadenersatzhaftung sein, da sie aus Anrufung von Rechtsschutz- instanzen des ASVG (Landes- und Bundesschiedskommission, die jeweils zugunsten unserer Mandantschaft entschieden) resultiere. Wir sind der Ansicht, dass deren Anrufung durch die Beklagte rechtsmissbräuchlich erfolgte und von einer gewissenhaften öffentlichen Körperschaft die Aussichtslosigkeit der ergriffenen Schritte – wegen des deutlichen Qualifikationsunterschiedes der Bewerber - hätte erkannt werden müssen. Das Gericht hat nun (August 2006) einen medizinischen Sachverständigen bestellt, um zunächst die Unterschiede in der Qualifikation der beiden Ärzte, die sich um die Kassenplanstelle bewarben, festzustellen.
Vor dem Landesgericht Innsbruck ist es uns mittlerweile (März 2007) in einem ähnlich gelagerten Fall gelungen, ein klagsstattgebendes Urteil in erster Instanz zu erwirken. Auch dort hatte die örtliche Ärztekammer zunächst einen minder qualifizierten Bewerber favorisiert. Dadurch kam es für unsere Mandantin, für die wir damit die Gerichte befassen mussten, ebenfalls zu einer - um 18 Monate - verzögerten Invertragnahme durch die Tiroler Gebietskrankenkasse. Mit Zwischenurteil erkannte das Gericht nun dem Grunde nach unserer Mandantin den Ersatz des dadurch erlittenen Schadens (= Gewinnentgang) zu. Der Fall wird voraussichtlich alle Gerichtsinstanzen durchlaufen, mit einem Abschluss ist nicht vor Ende 2007/Anfang 2008 zu rechnen.





www.newole.at