HONORAR & AUFTRAGSBEDINGUNGEN
Wir legen Wert darauf, dass über Honorarfragen gleich zu Beginn eines Mandatsverhältnisses Klarheit herrscht - zur besseren Planung und zur Vermeidung von Missverständnissen. Grundsätzlich - wenn nichts anderes vereinbart - errechnet sich unser Honorar nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AKH 2005) für Rechtsanwälte, kundgemacht auf der Homepage des österreichischen Rechtsanwaltskammertages (
www.rechtsanwaelte.at). Alternativ hierzu kann - je nach Struktur einer causa - auch eine Stundensatzvereinbarung (die Höhe ergibt sich je nach Anlassfall) oder eine Pauschalvereinbarung (Voraussetzung: Klar umrissener Leistungsinhalt) vereinbart werden. Wir sind bemüht, auf die verschiedenen Anforderungen flexibel zu reagieren, so etwa auch durch Abstufungen des Honorars, je nach Erreichung oder Nichterreichung eines vorher definierten Erfolges oder Zieles. Bei Erreichung dieses Zieles käme es dann zu einem Erfolgszuschlag, bei Nichterreichung zu einem Abschlag vom vereinbarten Honorar.
Was wir nicht sind: Eine Rechtsanwaltskanzlei die Honorardumping betreibt. Wer eine ordentliche Leistung haben will, wird Verständnis dafür aufbringen, dass Wissen, Engagement und Zeit erforderlich sind. Wird bei einem dieser Elemente "gespart" wirkt sich dies unweigerlich auf das Ergebnis der Leistung aus.
Weitere Erläuterungen zum Anwaltshonorar finden Sie
hier.
www.newole.at